Sie möchten wissen, was sich hinter den Kürzeln wie 'A13' oder 'E12' verbirgt, die Sie in unseren Stellenangeboten und in den Filtern der Stellenbörse finden? Hier finden Sie eine einfache Erklärung, die Ihnen hilft, die Anforderungen und das Niveau einer Stelle besser einzuordnen.
Grundsätzlich gilt:
- A-Gruppen (z.B. A10): Besoldung für Beamtinnen und Beamte.
- E-Gruppen (z.B. E11): Entgelt für Tarifbeschäftigte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
In der Verwaltung des Landes lassen sich die Gehaltsgruppen typischerweise folgenden Ebenen zuordnen:
Referentenebene
- Anspruchsvolle Fach- und Führungsaufgaben, die in der Regel einen Masterabschluss oder ein vergleichbares Studium (z.B. Staatsexamen) voraussetzen.
- Besoldungsgruppen: A13 - A15
- Entgeltgruppen: E13 - E15
- (Filter in der Stellenbörse: "A13 - A15 / E13 - E15")
Sachbearbeitungsebene
Eigenverantwortliche und qualifizierte Sachbearbeitung, die typischerweise einen Bachelorabschluss oder ein vergleichbares Studium (z.B. Diplom FH) erfordert.
- Besoldungsgruppen: A10 - A13
- Entgeltgruppen: E9b - E12
- (Filter in der Stellenbörse: "A10 - A13 / E9b - E12")
Assistenzebene
Wichtige unterstützende und ausführende Tätigkeiten, die in der Regel eine abgeschlossene, oft verwaltungsnahe Berufsausbildung voraussetzen.
- Besoldungsgruppen: A7 - A10
- Entgeltgruppen: E5 - E9a
- (Filter in der Stellenbörse: "A7 - A10 / E5 - E9a")
Weitere Gruppen
- ab A16: Umfasst die höchsten Führungs- und Expertenpositionen im höheren Dienst.
- E1 - E4: Umfasst in der Regel Tätigkeiten, die keine abgeschlossene Berufsausbildung erfordern.
- andere: Beinhaltet spezielle Tarifverträge, z.B. für den Sozial- und Erziehungsdienst, für Ärztinnen und Ärzte oder andere besondere Beschäftigtengruppen.
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