Aufgaben und Anforderungen
Typische Aufgaben
Im Herzen des Rechtsstaats: Sie tragen eine besondere Verantwortung. Als Richterin oder Richter leiten Sie Verhandlungen und fällen unabhängige, objektive Urteile. Als Staatsanwältin oder Staatsanwalt leiten Sie strafrechtliche Ermittlungsverfahren und vertreten den staatlichen Strafanspruch. In der Rolle der Rechtspflegerin oder des Rechtspflegers treffen Sie eigenständige Entscheidungen in Bereichen wie dem Grundbuch oder Nachlass. Als Justizfachangestellte oder Justizfachangestellter sind Sie eine unverzichtbare Stütze für reibungslose Abläufe bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister sorgen für Sicherheit und Ordnung in Gerichten und Justizbehörden. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher setzen gerichtliche Entscheidungen durch, etwa bei Pfändungen oder Zwangsräumungen.
Das bringen Sie mit
- Qualifikationen: Die Laufbahnen sind klar geregelt. Für den höheren Verwaltungs- und Justizdienst benötigen Sie in der Regel zwei juristische Staatsexamina mit überdurchschnittlichem Erfolg. Für die Laufbahn der Rechtspflegerin oder des Rechtspflegers ist ein abgeschlossenes Studium an der Hochschule für Rechtspflege erforderlich. Die Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten setzt einen mittleren Bildungsabschluss voraus. Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister benötigen einen Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher benötigen Abitur, Fachhochschulreife oder einen anderen zum Hochschulzugang berechtigten Bildungsstand nach § 58 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg.
- Fähigkeiten: Unabhängigkeit, ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit, souverän Entscheidungen zu treffen, sind für alle Berufe in der Justiz unerlässlich. Je nach Rolle sind zudem Organisationstalent und ein ausgeprägtes analytisches Denkvermögen gefragt.
Ihre Top-Arbeitgeber und Einsatzorte
Ihr Arbeitsplatz befindet sich bei den Gerichten (Amts-, Land- und Oberlandesgerichte sowie Fachgerichte), bei den Staatsanwaltschaften und im Justizvollzug in ganz Baden-Württemberg.
